Da ich meine Hautarztpraxis rein privatärztlich führe, stellen wir Ihnen unsere erbrachten Leistungen in Rechnung.
Die Honorarabrechnung medizinisch indizierter Leistungen erfolgt nach den erstattungsfähigen Sätzen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die von uns erhaltene Rechnung können Sie, wie Sie es als Privatpatient nach anderen Arztbesuchen auch gewohnt sind, bei Ihrer privaten Krankenversicherung zwecks Erstattung einreichen.
Neben Privatpatienten können auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung die privatärztliche Behandlung in unserer Praxis in Anspruch nehmen (gemäß § 18 Abs. 8 BMV-Ä / § 21 Abs. 8 EKV). Dies geschieht auf Selbstzahlerbasis und wird ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die dabei entstehenden Kosten können vorher anhand eines Kostenvoranschlags realistisch geschätzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung von medizinischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in unserer Praxis nicht möglich ist.
Handelt es sich um rein kosmetisch indizierte Behandlungen, müssen zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnet werden. In einem Beratungsgespräch werden Sie über die Kosten der rein kosmetischen Eingriffe eingehend aufgeklärt.